Rechtsprechung
LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 23/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Werbeverbot auf Fußballspieler-Sporthosen per Satzung ist unzulässig
- openjur.de
Kartellrecht: Wettbewerbsbeschränkendes generelles Verbot der Werbung auf Hosen von Fußballspielern in der Spielerordnung eines Landesverbandes des Deutschen Fußballbundes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- niedersachsen.de
Werbung auf Fußballerhosen
- niedersachsen.de
Werbung auf Fußballerhosen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Werbung auf Fußballerhosen - DFB-Landesverband Niedersachsen darf sie nicht generell verbieten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.09.1999 - II ZR 377/98
Aus- und Weiterbildungsentschädigung nach der Spielordnung des Deutschen …
Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 23/06
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist eine derartige Kontrolle verbandsinterner, die Rechtsstellung der Mitglieder regelnder Normen jedenfalls für Vereine oder Verbände mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich zulässig und erforderlich (BGH NJW 2000 S. 1028).Soweit es ein Nebenzweck ist, Einnahmen aus Punkt- und Freundschaftsspielen zu erzielen, nimmt ihm dies nicht die Eigenschaft als Idealverein (BGH NJW 2000 S. 1028, 1030).
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 23/06
Das Mitglied unterwirft sich der Vereinsgewalt im Vertrauen darauf, dass diese im Rahmen von Treu und Glauben und in Übereinstimmung mit den ihn schützenden allgemeinen Gesetzen ausgeübt wird (EuGH, NJW 1996, 505, 509 para. 81 - Bosman). - BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 23/06
Handelt es sich bei der juristischen Person um einen Verein, schützt Art. 12 Abs. 1 GG dessen Tätigkeit allerdings nur dann, wenn die Führung des Geschäftsbetriebs zu seinem satzungsmäßigen Zweck gehört (BVerfG NJW 1998 S. 1627 f.; BGH NJW 1999 S. 3552, 3554).
- BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98
Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen …
Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 23/06
Handelt es sich bei der juristischen Person um einen Verein, schützt Art. 12 Abs. 1 GG dessen Tätigkeit allerdings nur dann, wenn die Führung des Geschäftsbetriebs zu seinem satzungsmäßigen Zweck gehört (BVerfG NJW 1998 S. 1627 f.; BGH NJW 1999 S. 3552, 3554). - BGH, 10.12.1985 - KZR 2/85
Anspruch eines Sportfachverbandes auf Aufnahme in einen Landesverband
Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 23/06
Hierunter sind auch Vereine oder Verbände zu verstehen, die eine Monopolstellung oder ganz allgemein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung inne haben (BGH GRUR 1986 S. 332, 333 - Aikido-Verband). - BGH, 21.06.1971 - KZR 8/70
Mitgliederbelieferung als Wettbewerbswidrigkeit und Kartellverstoß
Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 23/06
Hiervon werden Beschlüsse von Mitgliederversammlungen juristischer Personen, deren Mitglieder Unternehmen sind, erfasst, insbesondere von Gesellschafts- oder Vereinsorganen, soweit sie aufgrund einer Ermächtigung das Marktverhalten der Mitglieder regeln (BGH NJW 1971 S. 2027; Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht 4. A., § 1 RN 90).